Substitutionsbegleitung in der Beratungsstelle und in den Arztpraxen

Substitution bedeutet Ersatz. Bei der Substitution wird eine illegale Substanz, in diesem Fall das Opiat Heroin, durch ein legales, jedoch ebenfalls abhängig machendes verschreibungsfähiges Medikament ersetzt. 1991 ließ die Bundesärztekammer Substitution als medizinische Behandlung für Opiatabhängige zu. Die Gründe dafür waren eine bessere Erreichbarkeit der Abhängigen, bessere gesundheitliche Versorgung, Reduzierung der Beschaffungskriminalität, um nur die wesentlichen zu nennen. Diese Ziele wurden/werden weitgehend erreicht.
Isabella Heilig
Isabella Heilig

Sozialarbeiterin - Koordenation Qualitätszirkel

07231 – 92277-23
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Nicole Schmollinger
Nicole Schmollinger

Sozialarbeiterin - PSB Praxis Frankl

07231 – 92277-19
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Julian Metzger
Julian Metzger

Sozialarbeiter - PSB Praxis Scheld

0176 – 345 92424
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Wie funktioniert Substitution?

 

Inzwischen sind ca. 80.000 Menschen in der Bundesrepublik von den geschätzten 150.000 Opiatabhängigen in einem Substitutionsprogramm – ein sehr hoher Erreichungsgrad von nahezu 50 %, der bei anderen Abhängigkeitsformen nicht erreicht wird.

 

In Pforzheim und dem Enzkreis werden ca. 300 PatientInnen in 3 Arztpraxen substituiert. Diese Ärzte haben mit uns einen Kooperationsvertrag und nehmen regelmäßig an den gemeinsamen Qualitätszirkeln teil. Die Zusammenarbeit hat eine große Kontinuität (seit 1991) und ist von gegenseitiger fachlicher Akzeptanz und Bereitschaft zur Auseinandersetzung getragen.

 

Die BUB-Richtlinien (Richtlinien der Bundesärztekammer zur Durchführung der Substitutionsbehandlung) bilden in ihrer Fassung von 2010 die Grundlage für diese Behandlung und regeln im einzelnen die Voraussetzungen für eine Substitutionsbehandlung, die von den Krankenkassen übernommen wird.

 

Ein wesentlicher Teil ist die „psychosoziale Begleitung“ bei der Substitution, die von der Aktionsgemeinschaft Drogen mit 2 Personalstellen erbracht wird. Wir sind in den Schwerpunktpraxen vor Ort und bieten Beratungsstunden, Klärungsgespräche und Weitervermittlung innerhalb der Suchthilfe an.

Die weiterführende Betreuung wird in den Abteilungen Jugend- und Suchtberatung und LOFT erbracht.

 

Verweis auf die verschiedenen Substitutionspräparate

 

Methadon/Polamidon:
Methadon wurde 1944 von den Farbwerken Hoechst entwickelt. Es handelt sich um einen synthetischen Morphinabkömmling, welcher zur Gruppe der stark wirksamen Analgetika (Schmerzmittel) gehört.

Aufgrund seiner langen Wirkungsdauer (mind. 24 Stunden) und guten Steuerbarkeit sowie seiner oralen Wirksamkeit, ist er für eine Substitutionstherapie besonders geeignet.

 

Subutex:
(Wirkstoff Buprenorphin) ist seit Februar 2000 zur Drogensubstitution in Deutschland zugelassen. Subutex gehört wie Heroin, Codein und Methadon zu den Opiaten.

In anderen europäischen Ländern- insbesondere Frankreich- wird Subutex bereits seit mehreren Jahren erfolgreich zur Substitution eingesetzt. Subutex ist als sog. partieller Opioid Agonist/Antagonist weniger stark wirksam als etwa Methadon. Das Entzugssyndrom ist deshalb weniger stark ausgeprägt.

Ein großer Vorteil ist, dass Subutex bei entsprechender Einstellung nur ca. 3 x wöchentlich eingenommen werden muss. Die Einnahme erfolgt sublingual (d.h. die Tablette muss unter die Zunge gelegt und dort aufgelöst werden).

 

Retardiertes Morphin (Substitol®)

Substitol Kapseln enthalten Morphinsulfat-pentahydrat und ist seit April 2015 für die Substitutionsbehandlung in Deutschland zugelassen.

„Retard“ bezeichnet eine Arzneiform, bei der der Wirkstoff Morphin verlangsamt freigesetzt wird, damit Sie 24 Stunden mit der Wirkung auskommen. Das ist nur der Fall, wenn das Substitutionsmittel oral und unverändert eingenommen wird. Im Harntest ist Substitol nicht von anderen Opiaten unterscheidbar. Es ist aber dennoch möglich, bei Erfüllung der Auflagen den Führerschein zu behalten bzw. zu bekommen.

Jugend- und Suchtberatung
Schießhausstraße 6
75173 Pforzheim

Fon 07231 – 92277-0
Fax 07231 – 92277-22

beratung@planb-pf.de

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